P370+P378

P370 + P378 Bei Brand: ... zum Löschen verwenden. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen) (Die nachfolgenden Maßnahmen erfolgen in diesem Werk individuell nach den GBU's für Schulen) 1. Trockensand 2. Trockenlöschpulver 3. Löschdecke 4. alkoholbeständigen Schaum



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