Der Star brite® Clear Pastic Polish (step 2) ist eine Politur für fast allen Arten von Kunststoff und Kunststoffoberflächen. Das Produkt wird als zweiter Schritt nach vollständiger Ausbesserung des Materials verwendet.
Sie können z.B. auf Fenstern von Bootsverdecken, Decksluken und Bullaugen verwenden.Gebrauchsanleitung:
Schütteln Sie bitte die Flasche vor Gebrauch gut.
Zuerst die behandelnde Oberfläche mit Star brite® Plastik Wiederhersteller (Step 1) behandeln und trocknen lassen.
Als nächstes tragen Sie das Produkt (Step 2) reichlich auf und mit einem weichen, sauberen Baumwolltuch einreiben.
Es bildet sich ein leichter weißer Schleier und dieser muss mit einem anderen trockenen Tuch wieder verrieben werden.
Sicherheitsdatenblatt
Inhalt: | 0,24 l |
Signalwort: | Achtung |
H226 : | Flüssigkeit und Dampf entzündbar |
H304: | Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein |
H315: | Verursacht Hautreizungen |
H336 : | Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen |
H411: | Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. |
H412: | Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. |
P210: | Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. |
P233: | Behälter dicht verschlossen halten. |
P240: | Behälter und zu befüllende Anlage erden. |
P241: | Explosionsgeschützte Anlagen, Belüftungen, Beleuchtungen und Werkzeuge verwenden |
P242 : | Nur funkenfreies Werkzeug verwenden. |
P243: | Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen |
P264: | Nach Handhabung gründlich waschen. |
P273: | Freisetzung in die Umwelt vermeiden. |
P280 : | Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen |
P321: | Besondere Behandlung (siehe … auf diesem Kennzeichnungsetikett). |
P362: | Kontaminierte Kleidung ausziehen. |
P501: | Inhalt / Behälter zuführen. |
P303+P361+P353 : | Bei Berührung mit der Haut [oder dem Haar]: Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen]. (Bis zum Inkrafttreten der 4. ATP am 1. Dezember 2014: Bei Kontakt mit der Haut [oder dem Haar]: Alle beschmutzten, getränkten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. Mit Inkrafttreten der 4. ATP am 1. Dezember 2014 aufgehoben, mit Inkrafttreten der 8. ATP am 1. Februar 2018 wieder aufgenommen) |
P332 + P 313: | Bei Hautreizungen ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen |
P370+P378: | |
P403+P235: | An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl halten. |