EPIFANES Interimcoat - weiß - in 0,75

EPIFANES Interimcoat Zweikomponenten-Grundanstrichfarbe auf Epoxid- und Vinylbasis. Erhältlich in 0,75 l Dose - Farbe: weiß

Dose 
42,00 €
56,00 € pro 1 l
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Beschreibung

Der EPIFANES "Interimcoat" ist ein Zweikomponenten Haftgrund auf Epoxid- und Vinylbasis, der sowohl über als auch unter der Wasserlinie verwendet werden kann.
Wegen seiner groben Oberflächenstruktur bietet dieser Haftgrund eine gute mechanische Haftung und kann mit allen Epifanes Ein- oder Zweikomponenten Produkten überstrichen werden. Das Produkt auch für Antifoulings geeignet!

Sicherheitsdatenblatt Epifanes E5-8A

Sicherheitsdatenblatt Komp. A

Sicherheitsdatenblatt Komp B

Anwendungsdatenblatt Epifanes E5-8A

Inhalt: 0,75 l
Signalwort: Gefahr
H225 : Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar
H226 : Flüssigkeit und Dampf entzündbar
H302 : Gesundheitsschädlich bei Verschlucken
H312: Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt
H315: Verursacht Hautreizungen
H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen
H318: Verursacht schwere Augenschäden
H319 : Verursacht schwere Augenreizung
H332: Gesundheitsschädlich beim Einatmen!
H335: Kann die Atemwege reizen
H336 : Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen
H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P210: Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen.
P260: Staub / Rauch / Gas / Nebel / Dampf / Aerosol nicht einatmen.
P271 : Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.
P280 : Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen
P501: Inhalt / Behälter zuführen.
P301+P310: Bei Verschlucken: Sofort Giftinformationszentrum, Arzt oder 112 anrufen!
P303+P361+P353 : Bei Berührung mit der Haut [oder dem Haar]: Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen]. (Bis zum Inkrafttreten der 4. ATP am 1. Dezember 2014: Bei Kontakt mit der Haut [oder dem Haar]: Alle beschmutzten, getränkten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. Mit Inkrafttreten der 4. ATP am 1. Dezember 2014 aufgehoben, mit Inkrafttreten der 8. ATP am 1. Februar 2018 wieder aufgenommen)
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