Der EPIFANES "Interimcoat" ist ein Zweikomponenten Haftgrund auf Epoxid- und Vinylbasis, der sowohl über als auch unter der Wasserlinie verwendet werden kann.
Wegen seiner groben Oberflächenstruktur bietet dieser Haftgrund eine gute mechanische Haftung und kann mit allen Epifanes Ein- oder Zweikomponenten Produkten überstrichen werden. Das Produkt auch für Antifoulings geeignet!
Sicherheitsdatenblatt Epifanes E5-8A
Sicherheitsdatenblatt Komp. A
Sicherheitsdatenblatt Komp B
Anwendungsdatenblatt Epifanes E5-8A
Sicherheitsdatenblatt Epifanes E5-8A
Sicherheitsdatenblatt Komp. A
Sicherheitsdatenblatt Komp B
Anwendungsdatenblatt Epifanes E5-8A
Inhalt: | 0,75 l |
Signalwort: | Gefahr |
H225 : | Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar |
H226 : | Flüssigkeit und Dampf entzündbar |
H302 : | Gesundheitsschädlich bei Verschlucken |
H312: | Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt |
H315: | Verursacht Hautreizungen |
H317: | Kann allergische Hautreaktionen verursachen |
H318: | Verursacht schwere Augenschäden |
H319 : | Verursacht schwere Augenreizung |
H332: | Gesundheitsschädlich beim Einatmen! |
H335: | Kann die Atemwege reizen |
H336 : | Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen |
H412: | Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. |
P102: | Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. |
P210: | Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. |
P260: | Staub / Rauch / Gas / Nebel / Dampf / Aerosol nicht einatmen. |
P271 : | Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. |
P280 : | Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen |
P501: | Inhalt / Behälter zuführen. |
P301+P310: | Bei Verschlucken: Sofort Giftinformationszentrum, Arzt oder 112 anrufen! |
P303+P361+P353 : | Bei Berührung mit der Haut [oder dem Haar]: Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen]. (Bis zum Inkrafttreten der 4. ATP am 1. Dezember 2014: Bei Kontakt mit der Haut [oder dem Haar]: Alle beschmutzten, getränkten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. Mit Inkrafttreten der 4. ATP am 1. Dezember 2014 aufgehoben, mit Inkrafttreten der 8. ATP am 1. Februar 2018 wieder aufgenommen) |